Erlass der Sondernutzungsgebühren

Gastronomie und Einzelhandel sind besonders stark von den Infektionsschutzmaßnahmen der Corona-Pandemie betroffen. Seit Monaten können die Betriebe nur eingeschränkt arbeiten, leben mit Planungsunsicherheit und Umsatzausfällen.

Wir betrachten diese Entwicklung mit Sorge und haben nun einen Antrag zur Unterstützung auf den Weg gebracht. „Mit dem Erlass der Sondernutzungsgebühren nutzen wir ein Instrument, das der Gemeinde selbst zur Verfügung steht. So stellen wir sicher, dass die Hilfe schnell und ohne großen bürokratischen Aufwand direkt bei den Betroffenen ankommt. Auch mit einer großzügigen Handhabung der Stundung von Gewerbesteuerzahlungen können wir aktuell die Betriebe unterstützen“, erklärt unser Fraktionsvorsitzender Henning Dierks.

Die Sondernutzungsgebühren gelten im Bereich der „Kurort-Meile“: Dort angesiedelte Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe zahlen diese Gebühr, sobald sie mit ihrem Angebot öffentliche Flächen, wie Fuß- und Radwege, mit nutzen. 

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Gemeinde auf eigene Initiative die Sondernutzungsgebühren erlassen. Da sich die Situation für Gastronomie und Einzelhandel nicht verbessert hat, strebt unsere Fraktion nun eine Verlängerung für das Jahr 2021 an. Die Gemeinde würden in diesem Zusammenhang auf rund 11.000 Euro Einnahmen verzichten.

„Wir erhoffen uns durch den Wegfall der Sondernutzungsgebühren positive Impulse für Bad Zwischenahn. In Kombination mit weiteren Maßnahmen und Initiativen kann der Erlass ein Beitrag zu einer Belebung des Innenortes und zur Ausweitung der Angebote sein“, so Katharina Fischer, Ratsmitglied und stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Bad Zwischenahner Touristik GmbH.

Das könnte dich auch interessieren …